Stolpern Sie auch manchmal über die Fahrräder der Nachbarn? Oder stellen sie ihre Sachen gerne im Stiegenhaus ab? Nicht selten führt dass dann zu Konflikten...
Türschmuck anbringen, den Kinderwagen mal im Stiegenhaus abstellen, damit er in der Wohnung keinen Platz verstellt, Blumen vor der Tür – Das alles ist ja schön und gut, aber ist es auch erlaubt? Nicht selten führen genau diese Dinge zu Konflikten. Dabei ist das alles eigentlich genau geregelt...
Als Mieter müssen Sie also zuvor den Hauseigentümer fragen, als Wohnungseigentümer die Hausgemeinschaft.
Denn streng genommen sind ohne Zustimmung sogar Blumen und Türschmuck tabu!
Befindet sich im Stiegenhaus eine Kamera, ist das oft eine heikle Sache. Hier ist nicht nur die Zustimmung erforderlich...
Sogar die Anbringung von Sat-Anlagen ist nicht selbstverständlich...
Schlechte Nachrichten gibt es auch für Radfahrer – Die Fahrräder müssen auf dem Fahrradabstellplatz stehen, und dürfen nicht das Stiegenhaus verstellen.
Streitfälle gibt es leider genug – obwohl die Situation sehr klar geregelt ist. Und meistens hilft ein einfaches Gespräch mit dem Vermieter. Dann haben Sie die offizielle Erlaubnis und können solchen unnötigen Konflikten aus dem Weg gehen!