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Rauchverbot auch für Shishas und E-Zigaretten
Episode 327
© ProsiebenSat.1 PULS4
Damit ist das Rauchen künftig an allen öffentlichen Orten verboten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden. Darunter fallen auch Versammlungen in Pfarrsälen und Feuerwehrfeste, Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden. Das Verbot gilt auch für Shishas und E-Zigaretten.